Das Gebiet Aaredelta am Bielersee wird unter Schutz gestellt
Die Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion hat das Mündungsdelta der Aare im Bielersee und die angrenzenden Uferabschnitte am 18. Mai 2026 unter Schutz gestellt. Das neue Schutzgebiet «Aaredelta am Bielersee» fusioniert die Schutzgebiete «Aaredelta Hagneck» und «Seestrand Lüscherz». Es umfasst Flachwasserzonen, Feuchtgebiete, Auenlebensräume und Teile des Strandbodens in den Gemeinden Lüscherz, Hagneck und Täuffelen-Gerolfingen. Nach den Einspracheverhandlungen hat die Abteilung Naturförderung des Amts für Landwirtschaft und Natur die Entwürfe nochmals überarbeitet und Lösungen gesucht, um die Schutzziele zu erreichen und wo immer möglich den Anliegen der betroffenen Gemeinden und der Interessengruppen entgegenzukommen. So wurde beispielsweise in der Zone B1 der Badebereich Hagneck ausgeschieden, wo das Baden vom 1. Juni bis am 30. September erlaubt ist. Die nun beschlossene Lösung ermöglicht es, die Natur zu schützen und aufzuwerten, ohne die traditionellen Freizeitnutzungen unnötig einzuschränken.
Gegen den Schutzbeschluss kann innert 30 Tagen Beschwerde beim Verwaltungsgericht geführt werden.
Schutzbeschluss sowie weitere Informationen: www.be.ch/naturschutz-bielersee
Neuer Perimeter für das Naturschutzgebiet «Buhüttli»
Die Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion hat das Gebiet «Buhüttli» in der Gemeinde Schangnau am 18. Mai 2026 unter Schutz gestellt. Der Perimeter des seit 2003 bestehenden Schutzgebiets wird angepasst und beinhaltet neu das ganze Hochmoor und die rechtlich vorgesehenen Pufferzonen. Das Naturschutzgebiet «Buhüttli» liegt auf 1150 Meter über Meer zwischen Bumbach und Hohgant. Neben dem hochmoortypischen Umfeld bietet das Gebiet wertvollen Lebensraum für das Auerhuhn und weitere Rauhfusshühner. Um die Moorflächen zu regenerieren, wird ein illegal erstellter Entwässserungsgraben entfernt. Eine Trinkwasserfassung im Hochmoorperimeter muss zurückgebaut werden, sobald eine Alternative ausserhalb des Hochmoors erschlossen werden kann.
Gegen den Schutzbeschluss kann innert 30 Tagen Beschwerde beim Verwaltungsgericht geführt werden.
Schutzbeschluss sowie weitere Informationen: www.be.ch/natur (unter «Aktuelles»)