Der Regierungsrat beurteilt die vom Bund vorgeschlagenen Massnahmen zur Reduktion des Stromverbrauchs im Mobilfunk bei einer Strommangellage kritisch. Es bleibe fraglich, ob mit dem Ausschalten einzelner Frequenzbänder ein flächendeckend voll funktionsfähiges Mobilnetz erhalten bleibe und die Sprach- sowie die Datenübertragung der Blaulichtorganisationen auch weiterhin zuverlässig sichergestellt wäre. Zudem besteht nach Ansicht des Regierungsrats das Risiko, dass die Bevölkerung nur noch eingeschränkt informiert werden könnte. Deshalb müsste die Verordnung die Mobilfunkanbieter dazu verpflichten, dass Notrufe nicht beeinträchtigt werden und die Bevölkerung die Notrufzentralen jederzeit erreichen kann. Weiter müssen die Anbieter die Information der Bevölkerung durch staatliche Organisationen auf Stufe Bund und Kantone stets gewährleisten, insbesondere über Alertswiss. Schliesslich darf der Datenverkehr und die Netzabdeckung für die Blaulichtorganisationen auf den Mobilfunknetzen nicht eingeschränkt werden.