Am 27. Juni 2024 hat die Bau-, Energie-, Verkehrs- und Raumplanungskommission des Grossen Rates (BaK) ihre Anträge für die zweite Lesung des Gegenvorschlags zur «Berner Solar-Initiative» verabschiedet. Zuvor waren in der Frühlingssession 2024 sämtliche Bestimmungen des ursprünglichen Gegenvorschlags an die Kommission zurückgewiesen worden. Die BaK hat mehrere wesentliche Änderungen gegenüber den Anträgen des Regierungsrates vorgenommen. Der Regierungsrat hat diese nun geprüft und hält teilweise an seinen ursprünglichen Anträgen fest. Als sinnvoll erachtet der Regierungsrat die Einschränkung für neue Wohnbauten mit bis zu 300 Quadratmetern Gebäudefläche. Bei diesen schlägt die BaK vor, dass nur so viel Solarenergie genutzt werden muss, wie zur Deckung des halben Normbedarfs nötig ist.