Im Kanton Bern gelten im Hinblick auf den 1. August keine besonderen Massnahmen bezüglich Feuerwerk und 1. Augustfeuer. Das Amt für Wald und Naturgefahren beurteilt die Waldbrandgefahr in grossen Teilen des Kantons als «mässig» (Stufe 2), in Teilen des Mittellands (Jurasüdfuss, Biel und Seeland) als «erheblich» (Stufe 3).
Die kantonalen Fachstellen rufen die Bevölkerung auf, vorsichtig mit Feuerwerk und 1. Augustfeuern umzugehen. Sie empfehlen, im Gebiet mit erheblicher Waldbrandgefahr 200 Meter Abstand zum Wald, zu Feld- und Ufergehölz einzuhalten.
Allgemein gelten die folgenden Verhaltenshinweise:
- Bei starkem Wind auf Feuer verzichten.
- Feuer nur in fest eingerichteten Feuerstellen (mit betoniertem Boden) entfachen.
- Feuer immer beaufsichtigen und Funkenwurf sofort löschen.
Informationen zur aktuellen Situation im Kanton Bern: www.be.ch/waldbrandgefahr