Im kantonalen Förderprogramm Energie wird künftig der Energieträger Gas gleich gehandhabt wie der Energieträger Öl. Das bedeutet: Wer eine Gasheizung mit einer Wärmepumpe oder einer Holzheizung ersetzt oder sich einem Wärmenetz anschliesst, erhält einen Förderbeitrag. Es gelten die gleichen Bedingungen wie beim Ersatz einer Ölheizung. Keinen Förderbeitrag erhält, wer in einem Neubau oder nach einer Sanierung eine Gasheizung betreibt. Wer eine bestehende Holzheizung mit einer neuen Holzheizung ersetzt, erhält einen Förderbeitrag in der Höhe von mindestens 3000 Franken. Die neuen Regelungen gelten ab dem 2. Mai 2022.
Informationen zum Heizungsersatz (Beiträge, Bedingungen): Anlagen (be.ch)