Der Regierungsrat des Kantons Bern begrüsst es grundsätzlich, dass der Bund das Stromversorgungsgesetz (Stromreserve) revidieren will. Die Revision schafft eine gesetzliche Grundlage für eine Absicherung der Stromversorgung bei ausserordentlichen Situationen. Dies nicht nur durch den Einsatz der Speicherwasserkraft, sondern unter anderem auch durch Reservekraftwerke. Aus Kostengründen ist es aus Sicht des Regierungsrates angebracht, dass der Umfang der produktionsseitigen Reserve so schlank wie möglich gehalten wird. Ausserdem ist darauf zu achten, dass die Stromreserve nur im äussersten Notfall eingesetzt wird. Der Regierungsrat bedauert es, dass für nachfragesenkende Instrumente zwar eine gesetzliche Grundlage geschaffen, auf deren Einsatz jedoch vorerst verzichtet werden soll. Auch wenn solche Massnahmen komplexe Fragen bei der Umsetzung aufwerfen, könnten sie wesentlich günstiger sein als die produktionsseitigen Massnahmen. Schliesslich weist der Regierungsrat darauf hin, dass die Stromreserve keinen Beitrag dazu leistet, die Stromversorgung in der Schweiz langfristig zu verbessern. Dafür braucht es einen massiv verstärkten Ausbau der erneuerbaren Stromproduktion in der Schweiz sowie ein Stromabkommen mit der EU. Deshalb soll der Bund die Verhandlungen mit der EU zügig vorantreiben und erfolgreich abschliessen.