Das Pachtrecht regelt das Verhältnis zwischen Personen, die ein landwirtschaftliches Gewerbe oder Grundstück besitzen (Verpächter/-in) und den Personen, die dieses bewirtschaften (Pächter/-in).
Sie möchten eine der folgenden Bewilligungen beantragen:
- Bewilligung Pachtzins für landwirtschaftliche Gewerbe
- Bewilligung für parzellenweises Verpachten eines landwirtschaftlichen Gewerbes
- Bewilligung für eine verkürzte Pachtdauer (landwirtschaftliches Gewerbe / Grundstück)
So gehen Sie vor
Schritt1
Füllen Sie das Gesuchsformular aus und legen Sie die im Formular auf Seite 2 erwähnten Dokumente bei
Schritt2
Senden Sie das Formular mit den erforderlichen Dokumenten an die Fachstelle Boden des Amts für Landwirtschaft und Natur.
Schritt3
Sie erhalten in der Regel innert 30 Tagen eine Rückmeldung / eine Bestätigung etc.