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Gesuch Investitionshilfe und Betriebshilfe

So gehen Sie vor, wenn Sie ein Gesuch für landwirtschaftliche Investitionshilfen und Betriebshilfe einreichen möchten.

Was wird unterstützt?

Folgende Arten von Unterstützung bestehen: 

  • Starthilfe für Jungbäuerinnen und Jungbauern
  • Kredite für Neu- und Umbauten von Wohngebäuden
  • Investitionshilfen für Neubauten, Sanierungen und Erweiterungen von Ökonomiegebäuden
  • Investitionshilfen für Bauten zur Verarbeitung, Lagerung und Vermarktung von landwirtschaftlichen Produkten
  • Investitionshilfen für Anlagen zur Erreichung ökologischer Ziele
  • Betriebshilfe-Darlehen

Informationen Investitions- und Betriebshilfen

 

Sie wollen ein Gesuch einreichen? So gehen Sie vor

Schritt
1

Schritt
2

Legen Sie – falls vorhanden – folgende Unterlagen bei:

  • Projektunterlagen (Pläne, Kostenschätzungen, Vertragsentwürfe usw.)
  • Buchhaltungsabschlüsse der letzten drei Geschäftsjahre
  • aktuelle Steuererklärung
  • Gutachten der Beratung mit Tragbarkeitsbeurteilung
  • weitere Unterlagen (Pachtverträge, Fähigkeitszeugnisse, Finanzierungsplan, Baubewilligung usw.)

Schritt
3

Reichen Sie Ihr Gesuch bei der Abteilung Strukturverbesserungen und Produktion – Bernische Stiftung für Agrarkredite ein:

Amt für Landwirtschaft und Natur des Kantons Bern
Abteilung Strukturverbesserungen und Produktion
Bernische Stiftung für Agrarkredite (BAK)
Schwand 17
3110 Münsingen
E-Mail

Schritt
4

Wenn das Gesuch vollständig ist, erhalten Sie in der Regel innert zwei bis drei Monaten einen Entscheid.

Weitere Informationen

Bedingungen und Grundlagen

Ansprechpersonen und Merkblätter

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