Möchte Ihr Betrieb einer Person mit gewissen Einschränkungen eine Chance geben? Wer Arbeitssuchende mit erschwerten Voraussetzungen fest einstellt, erhält unter bestimmten Voraussetzungen finanzielle Unterstützung für die Einarbeitungszeit. Mit sogenannten Einarbeitungszuschüssen (EAZ) übernimmt die Arbeitslosenkasse in der Einarbeitungsphase einen Teil der Lohnkosten.
Voraussetzungen
Damit Einarbeitungszuschüsse (EAZ) beantragt werden können, gelten folgende Voraussetzungen:
Für Stellensuchende gilt
Sie sind RAV-Kundin oder RAV-Kunde. Die Stellensuche gestaltet sich aus einem der folgenden Gründe als schwierig, was zu einem Mehraufwand bei der Einarbeitung führt:
- Altersbedingter Nachteil auf dem Arbeitsmarkt
- Gesundheitliche Einschränkung, die die Stellensuche erschwert
- Ungenügende berufliche Voraussetzungen (z.B. fehlender Berufsabschluss)
- Bereits mindestens 150 Taggelder bezogen
Für Unternehmen gilt
- Die Einarbeitung dauert länger als bei einer Person, die bereits die erforderlichen Voraussetzungen mitbringt.
- Die Anstellung ist grundsätzlich unbefristet und der Lohn ist orts- und branchenüblich.
- Ein detaillierter Einarbeitungsplan liegt vor, der die einarbeitende Person und den Zeitaufwand pro Bereich ausweist.
Dauer und Höhe der Einarbeitungszuschüsse
So gehen Sie vor
Schritt1
Das Gesuch muss mindestens 10 Tage vor Arbeitsbeginn durch die RAV-Kundin / RAV- Kunden eingereicht werden. Damit vermeiden Sie eine Kürzung der Einarbeitungszuschüsse.
Schritt2
Das Gesuch muss von der versicherten Person und von Ihnen als Arbeitgeberin / Arbeitgeber unterschrieben sein.
Beilagen
- Unterzeichneter Arbeitsvertrag
- Einarbeitungsplan
Schritt3
Beachten Sie, dass die RAV-Kundin / der RAV-Kunde das Gesuch mit den Beilagen einreichen muss:
Amt für Arbeitslosenversicherung
RAV / Fachstelle Vermittlung
Lagerhausweg 10, 3018 Bern
Bei Fragen nehmen Sie bitte frühzeitig mit der Fachstelle Vermittlung Kontakt auf:
Berechnungsbeispiel Alter unter 50 Jahre
- Pensum 100 %
- Bruttolohn CHF 5000
- Dauer der Zuschüsse max. 6 Monate
(Die effektive Dauer ist vom Mehraufwand gegenüber einer normalen Einarbeitung abhängig.)
Monate | Zuschuss % | Zuschuss CHF | Restlohn |
1 bis 2 | 60 | 3000 | 2000 |
3 bis 4 | 40 | 2000 | 3000 |
5 bis 6 | 20 | 1000 | 4000 |
Total 6 Monate | 12 000 | 18 000 |
Berechnungsbeispiel Alter über 50 Jahre
- Pensum 100 %
- Bruttolohn CHF 5000
- Dauer der Zuschüsse max. 12 Monate
(Die effektive Dauer ist vom Mehraufwand gegenüber einer normalen Einarbeitung abhängig.)
Monate | Zuschuss % | Zuschuss CHF | Restlohn |
1 bis 6 | 60 | 3000 | 2000 |
7 bis 12 | 40 | 2000 | 3000 |
Total 12 Monate | 30 000 | 30 000 |