Damit eine optimale Bearbeitung gewährleistet werden kann sind wir Ihnen dankbar, wenn sie uns das ausgefüllte Hilfsformular zusammen mit dem Antrag für die Nachzahlung der Ferien- und Feiertagsentschädigung einreichen.
Unternehmen können für die Jahre 2020 und 2021 Nachzahlungen bei der Kurzarbeitsentschädigung (KAE) beantragen.
Hilfsformular
- Hilfsformular zur Berechnung der monatlichen Ferien- und Feiertagsansprüche in Stunden – bis 3000 Mitarbeitende
- Hilfsformular zur Berechnung der monatlichen Ferien- und Feiertagsansprüche in Stunden – bis 400 Mitarbeitende
- Hilfsformular zur Berechnung der monatlichen Ferien- und Feiertagsansprüche in Stunden – 70 Mitarbeitende
Weitere Informationen
Fragen zur Nachzahlung auf Lohnanteile für Ferien- und Feiertagsansprüche:
SECO-Infoline
+41 58 465 37 27 (werktags von 8 bis 18 Uhr)
Amt für Arbeitslosenversicherung
Tel.: +41 31 636 85 85
Montag bis Donnerstag
08.00–12.00 | 13.30–17.00
Freitag
08.00–12.00 | 13.30–16.30