Damit eine optimale Bearbeitung gewährleistet werden kann sind wir Ihnen dankbar, wenn sie uns das ausgefüllte Hilfsformular zusammen mit dem Antrag für die Nachzahlung der Ferien- und Feiertagsentschädigung einreichen.
Unternehmen konnten für die Jahre 2020 und 2021 bis am 31. Dezember 2022 eine Nachzahlung bei der Kurzarbeitsentschädigung (KAE) beantragen.
Hilfsformular
- Hilfsformular zur Berechnung der monatlichen Ferien- und Feiertagsansprüche in Stunden – bis 3000 Mitarbeitende
- Hilfsformular zur Berechnung der monatlichen Ferien- und Feiertagsansprüche in Stunden – bis 400 Mitarbeitende
- Hilfsformular zur Berechnung der monatlichen Ferien- und Feiertagsansprüche in Stunden – 70 Mitarbeitende
Weitere Informationen
Fragen zur Nachzahlung auf Lohnanteile für Ferien- und Feiertagsansprüche:
SECO-Infomail
kae@seco.admin.ch
Amt für Arbeitslosenversicherung
Tel.: +41 31 636 33 66
Montag bis Donnerstag
08.00–12.00 | 13.30–17.00
Freitag
08.00–12.00 | 13.30–16.30