Unternehmen, die 2021 eine Härtefall-Unterstützung erhielten, können ein vereinfachtes Gesuch einreichen. Entschädigt werden die ungedeckten Kosten bis zum Höchstbetrag entschädigt.
Folgende Kriterien müssen erfüllt sein
Als Beleg dafür, dass Ihr Unternehmen die meisten Kriterien erfüllt, müssen Sie den letzten rechtskräftigen Entscheid aus dem Härtefall-Programm 2021 einreichen.
Das Unternehmen muss erneut nachweisen:
- Das Unternehmen befindet sich nicht in einem Konkursverfahren und nicht in Liquidation. Dazu ist ein aktueller Handelsregisterauszug notwendig.
- Das Unternehmen hat keine Betreibungen für Sozialversicherungsbeiträge zum Zeitpunkt der Gesuchseinreichung:
– oder die vor diesem Datum offenen Sozialversicherungsbeiträge sind zwischenzeitlich bezahlt
– oder es liegt dafür eine Abzahlungsvereinbarung vor
Neu ist der Nachweis der Selbsthilfemassnahmen:
- Das Unternehmen bestätigt in der Selbstdeklaration, dass es alle notwendigen Selbsthilfemassnahmen ergriffen hat (z. B. Minimierung von variablen Kosten, Verkauf von nicht betriebsnotwendigen Aktiva, Verzicht auf nicht zwingend notwendige Investititionen)
Vorbehalten bleiben Fälle, in denen die Behörden Kenntnis von rechtlich fehlerhaften Entscheiden im Rahmen des Härtefall-Programms 2021 haben.
Berechnung der ungedeckten Kosten
Die ungedeckten Kosten berechnen sich aus der Differenz zwischen Ausgaben und Umsatz. Für die Berechnung werden alle vier Monate beurteilt (Dezember 2021 bis März 2022). Es ist nicht möglich, einzelne Monate vom Gesuch auszunehmen.
Als Ausgaben gelten liquiditätswirksame Aufwände gemäss Erfolgsrechnung:
- Aufwand für Waren, Dienstleistungen, Personal
- Betriebsaufwände wie Leasing, Immobilienkosten, Unterhalt, Informatik und Finanzkosten
Nicht berücksichtigt werden nicht liquiditätswirksame Aufwände wie Abschreibungen, Rückstellungen und Wertberichtigungen.
Als Umsatz gelten liquiditätswirksame Einnahmen gemäss der Erfolgsrechnung:
- Umsatz
- Ausserordentliche Erträge (z. B. Verkauf von Mobiliar)
- Kurzarbeits- und Erwerbsersatzordnungsentschädigungen
Der Umsatz muss entweder mit der Selbstdeklaration, der Mehrwertsteuer-Abrechnung oder einem Quartalsabschluss belegt werden. Abrechnungen der Arbeitslosen- und Ausgleichskassen sowie Abrechnungsformulare für die Kurzarbeitsentschädigung müssen ebenfalls eingereicht werden.
Es bestehen zwei Möglichkeiten, die ungedeckten Kosten beurteilen zu lassen:
- Entweder: Eine Selbstdeklaration, die sich auf die durchschnittlichen Aufwände des Jahres 2021 abstützt. Für die Selbstdeklaration müssen die Unternehmen die Erfolgsrechnung 2021 einreichen.
- Oder: Die effektiven Zahlen des 1. Quartals 2022 und des Dezembers 2021. Für die Berechnung müssen die Unternehmen die Erfolgsrechnung 2021 und den Quartalsabschluss (Januar bis März 2022) einreichen.
Beispiel der Berechnung
Das Berechnungsbeispiel zeigt Ihnen, ob sich ein Gesuch für Sie lohnt.
Im Beispiel wird ausgegangen von
- einem massgebenden Umsatz von 6.2 Millionen (Basis i. d. R. der durchschnittliche Umsatz der Jahre 2018/19) und
- von durchschnittlichen monatlichen Aufwänden von CHF 500 000 (Basis ist die Erfolgsrechnung 2021) exklusiv Wertberichtigungen, Amortisationen usw.
Aufwand pro Monat | Umsatz | ungedeckte Kosten | Unterstützung* | |
Dezember 2021 | 500 000 | 450 000 | - 50 000 | 50 000 |
Januar 2022 | 500 000 | 480 000 | - 20 000 |
30 000 |
Februar 2022 | 500 000 | 540 000 | + 40 000 | |
März 2022 | 500 000 | 450 000 | - 50 000 | |
Total (Dezember bis März) | 2 000 000 | 350 000 | - 80 000 | 80 000 |
* Die Unterstützung beträgt für
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Härtefall-Unterstützung beantragen
Beachten Sie bitte, dass nur vollständig eingereichte Gesuche bearbeitet werden.
- Die Eingabe der Gesuche ist bis zum 30. Juni 2022 möglich.
- Antrag für grosse Unternehmen (mit Härtefall-Unterstützung 2021)
Hotline Härtefallhilfe
Tel. +41 31 636 96 00
Kontakt per E-Mail
Montag – Freitag
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13.30–17.00 Uhr