Altersbedingte Nachteile, längere Arbeitslosigkeit oder gesundheitliche Einschränkungen können bei der Stellensuche hinderlich sein. Denn der Aufwand für die Einarbeitung ist manchmal etwas höher. Das RAV kann Sie in solchen Situationen mit Einarbeitungszuschüssen (EAZ) unterstützen. Damit übernimmt die Arbeitslosenkasse in der Einarbeitungsphase einen Teil Ihrer Lohnkosten.
Voraussetzungen
Damit Einarbeitungszuschüsse (EAZ) beantragt werden können, gelten folgende Voraussetzungen:
Für Stellensuchende gilt
Sie sind RAV-Kundin oder RAV-Kunde. Die Stellensuche gestaltet sich aus einem der folgenden Gründe als schwierig, was zu einem Mehraufwand bei der Einarbeitung führt:
- Altersbedingter Nachteil auf dem Arbeitsmarkt
- Gesundheitliche Einschränkung, die die Stellensuche erschwert
- Ungenügende berufliche Voraussetzungen (z.B. fehlender Berufsabschluss)
- Bereits mindestens 150 Taggelder bezogen
Für Unternehmen gilt
- Die Einarbeitung dauert länger als bei einer Person, die bereits die erforderlichen Voraussetzungen mitbringt.
- Die Anstellung ist grundsätzlich unbefristet und der Lohn ist orts- und branchenüblich.
- Ein detaillierter Einarbeitungsplan liegt vor, der die einarbeitende Person und den Zeitaufwand pro Bereich ausweist.
Dauer und Höhe der Einarbeitungszuschüsse
So gehen Sie vor
Schritt1
RAV-Dienstleistungen für Unternehmen, Einarbeitungszuschüsse
Schritt2
Füllen Sie das Gesuch um Einarbeitungszuschüsse aus. Das Gesuch muss von Ihnen und von Ihrer künftigen Arbeitgeberin / Ihrem künftigen Arbeitgeber unterschrieben sein. Reichen Sie das Gesuch mindestens 10 Tage vor Arbeitsbeginn ein. Damit vermeiden Sie eine Kürzung der Einarbeitungszuschüsse.
Legen Sie folgende Beilagen bei:
- Unterzeichneter Arbeitsvertrag
- Einarbeitungsplan
Schritt3
Das Gesuch mit den Beilagen senden Sie an:
Amt für Arbeitslosenversicherung
RAV / Fachstelle Vermittlung
Lagerhausweg 10, 3018 Bern
Bei Fragen nehmen Sie bitte frühzeitig mit der Fachstelle Vermittlung Kontakt auf:
Schritt4
Nach der Eingabe prüft der Rechtsdienst der Arbeitslosenversicherung das Gesuch und stellt den Entscheid der RAV-Kundin oder dem RAV-Kunden (mit Kopie an Arbeitgeber/-in) schriftlich zu.
Berechnungsbeispiel Alter unter 50 Jahre
- Pensum 100 %
- Bruttolohn CHF 5000
- Dauer der Zuschüsse max. 6 Monate
(Die effektive Dauer ist vom Mehraufwand gegenüber einer normalen Einarbeitung abhängig.)
Monate | Zuschuss % | Zuschuss CHF | Restlohn |
1 bis 2 | 60 | 3000 | 2000 |
3 bis 4 | 40 | 2000 | 3000 |
5 bis 6 | 20 | 1000 | 4000 |
Total 6 Monate | 12 000 | 18 000 |
Berechnungsbeispiel Alter über 50 Jahre
- Pensum 100 %
- Bruttolohn CHF 5000
- Dauer der Zuschüsse max. 12 Monate
(Die effektive Dauer ist vom Mehraufwand gegenüber einer normalen Einarbeitung abhängig.)
Monate | Zuschuss % | Zuschuss CHF | Restlohn |
1 bis 6 | 60 | 3000 | 2000 |
7 bis 12 | 40 | 2000 | 3000 |
Total 12 Monate | 30 000 | 30 000 |