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Einarbeitungszuschüsse: Informationen für Arbeitnehmende

Altersbedingte Nachteile, längere Arbeitslosigkeit oder gesundheitliche Einschränkungen können bei der Stellensuche hinderlich sein. Denn der Aufwand für die Einarbeitung ist manchmal etwas höher. Das RAV kann Sie in solchen Situationen mit Einarbeitungszuschüssen (EAZ) unterstützen. Damit übernimmt die Arbeitslosenkasse in der Einarbeitungsphase einen Teil Ihrer Lohnkosten.

Voraussetzungen 

Damit Einarbeitungszuschüsse (EAZ) beantragt werden können, gelten folgende Voraussetzungen:

Für Stellensuchende gilt

Sie sind RAV-Kundin oder RAV-Kunde. Die Stellensuche gestaltet sich aus einem der folgenden Gründe als schwierig, was zu einem Mehraufwand bei der Einarbeitung führt:

  • Altersbedingter Nachteil auf dem Arbeitsmarkt
  • Gesundheitliche Einschränkung, die die Stellensuche erschwert
  • Ungenügende berufliche Voraussetzungen (z.B. fehlender Berufsabschluss)
  • Bereits mindestens 150 Taggelder bezogen

Für Unternehmen gilt

  • Die Einarbeitung dauert länger als bei einer Person, die bereits die erforderlichen Voraussetzungen mitbringt.
  • Die Anstellung ist grundsätzlich unbefristet und der Lohn ist orts- und branchenüblich.
  • Ein detaillierter Einarbeitungsplan liegt vor, der die einarbeitende Person und den Zeitaufwand pro Bereich ausweist.

Dauer und Höhe der Einarbeitungszuschüsse

Die Höhe und die Dauer der Einarbeitungszuschüsse sind abhängig von der Länge der Einarbeitungsphase und dem Alter der RAV-Kundin oder des RAV-Kunden. Bei unter 50-Jährigen werden die Zuschüsse bis maximal sechs Monaten, bei über 50-Jährigen bis maximal zwölf Monaten bezahlt.

So gehen Sie vor

Schritt
1

Machen Sie Ihre potentielle Arbeitgeberin / Ihren potentiellen Arbeitgeber auf die Einarbeitungszuschüsse aufmerksam. Die Arbeitslosenversicherung kann in der Einarbeitungszeit einen Teil Ihres Lohns übernehmen.

RAV-Dienstleistungen für Unternehmen, Einarbeitungszuschüsse 

Ist die potentielle Arbeitgeberin / der potentielle Arbeitgeber interessiert? Nehmen Sie frühzeitig mit Ihrer RAV-Beraterin oder Ihrem RAV-Berater Kontakt auf, um gemeinsam die nötigen Schritte einzuleiten.

Schritt
2

Füllen Sie das Gesuch um Einarbeitungszuschüsse aus. Das Gesuch muss von Ihnen und von Ihrer künftigen Arbeitgeberin / Ihrem künftigen Arbeitgeber unterschrieben sein. Reichen Sie das Gesuch mindestens 10 Tage vor Arbeitsbeginn ein. Damit vermeiden Sie eine Kürzung der Einarbeitungszuschüsse.

Legen Sie folgende Beilagen bei:

Schritt
3

Das Gesuch mit den Beilagen senden Sie an:

Amt für Arbeitslosenversicherung
RAV / Fachstelle Vermittlung
Lagerhausweg 10, 3018 Bern

Bei Fragen nehmen Sie bitte frühzeitig mit der Fachstelle Vermittlung Kontakt auf:

+41 31 635 37 80
rav-orp-jobs@be.ch

Schritt
4

Nach der Eingabe prüft der Rechtsdienst der Arbeitslosenversicherung das Gesuch und stellt den Entscheid der RAV-Kundin oder dem RAV-Kunden (mit Kopie an Arbeitgeber/-in) schriftlich zu.

Berechnungsbeispiel Alter unter 50 Jahre

  • Pensum 100 %
  • Bruttolohn CHF 5000
  • Dauer der Zuschüsse max. 6 Monate
    (Die effektive Dauer ist vom Mehraufwand gegenüber einer normalen Einarbeitung abhängig.)
Monate Zuschuss % Zuschuss CHF Restlohn
1 bis 2 60 3000 2000
3 bis 4 40 2000 3000
5 bis 6 20 1000 4000
Total 6 Monate   12 000 18 000

Berechnungsbeispiel Alter über 50 Jahre

  • Pensum 100 %
  • Bruttolohn CHF 5000
  • Dauer der Zuschüsse max. 12 Monate
    (Die effektive Dauer ist vom Mehraufwand gegenüber einer normalen Einarbeitung abhängig.)
Monate Zuschuss % Zuschuss CHF Restlohn
1 bis 6 60 3000 2000
7 bis 12 40 2000 3000
Total 12 Monate   30 000 30 000

Weitere Informationen

  • Flyer «Eine Einarbeitung mit Mehrwert»

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