Die Vogelgrippe (Aviäre Influenza, Geflügelpest) ist eine Tierseuche, die bei allen Vögeln, insbesondere bei Wasservögeln und Hausgeflügel auftreten kann. Personen, die Geflügel halten, müssen wachsam sein und vermehrte Krankheits- oder Todesfälle ihrem Tierarzt melden.
Eine Übertragung auf den Menschen tritt nur äusserst selten und bei engem Kontakt auf. Der Verzehr von Geflügelfleisch oder Eiern ist unbedenklich.
Aktuelle Situation (Stand: 26. Juli 2023)
Seit Mai ist die Vogelgrippe sporadisch an Brutplätzen von Möven und Seeschwalben in den Kantonen Zürich, St. Gallen, Thurgau und im Juli auch am Murtensee aufgetreten. In den betroffenen Gebieten wurden örtlich begrenzte Massnahmen zum Schutz des Hausgeflügels getroffen. Mit dem Ende der Brutzeit können sporadische Fälle auch ausserhalb der Brutplätze auftreten.
Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV verlängert deshalb die geltende Verordnung vom 25. Mai 2023 bis zum 15. Oktober 2023. Die ganze Schweiz gilt weiterhin als Beobachtungsgebiet.
Wachsam bleiben – vorbereitet sein
Für Geflügelhaltende gilt:
- Falls noch nicht geschehen, registrieren Sie Ihre Geflügelhaltung: Tierhaltung anmelden / ändern
- Melden Sie erhöhte Krankheits- und Todesfälle Ihrer Tierärztin / Ihrem Tierarzt:
o Tiere mit respiratorischen Symptomen
o Rückgang der Legeleistung um mehr als 20 % während 3 Tagen
o Abnahme der Futter- und Wasseraufnahme von mehr als 20 % während 3 Tagen
o oder Anstieg der Todesrate um mehr als 3 % in einer Woche
o Bei Geflügelhaltungen unter 100 Tieren: wenn mehr als 2 Tiere in einer Woche gestorben sind - Seien Sie jederzeit bereit, Ihr Geflügel vor dem Kontakt mit Wildvögeln zu schützen. Richten Sie einen geschützten Wintergarten oder einen absperrbaren Bereich ein, den Sie im Bedarfsfall nutzen können.
- Die Impfung ist verboten und ausschliesslich im Rahmen eines Forschungsprojektes in zwei Zoos erlaubt.
Überwachung der Wildvögel
- Melden Sie tote Wildvögel der Wildhut.
Zuständigen Wildhüter finden - Berühren Sie tote Wildvögel nicht. Falls doch nötig: Einweghandschuhe anziehen und diese im Abfall entsorgen. Hände danach gut waschen.