Der Campingplatz Fanel am Neuenburgersee wird Ende 2024 geschlossen. Der Rückbau erfolgt gestaffelt bis Ende 2025. Der öffentlich zugängliche Badeplatz wird auch künftig der Bevölkerung zur Verfügung stehen.
Hotspot der Biodiversität
Das Gebiet, auf dem sich der Campingplatz Fanel befindet, ist ein kantonales Naturschutzgebiet mit diversen nationalen und internationalen Schutzzonen. In der Uferlandschaft am Süd- und Ostufer des Neuenburgersees mit den Objekten Grande Cariçaie und Fanel kommen rund ein Viertel aller schweizerischen Tierarten und ein Drittel aller Pflanzenarten vor. Das Gebiet ist ein Hotspot der Biodiversität der Schweiz.
Was bisher geschah
2003
- Ein Gutachten der eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK) hält fest, dass der Campingplatz Fanel-Seewald eine schwerwiegende Beeinträchtigung des BLN-Objektes Nr. 1208 Rive sud du lac de Neuchâtel und der weiteren Schutzgebiete von nationaler Bedeutung darstellt. Die ENHK empfiehlt, das Gebiet umgehend in seinen rechtmässigen ursprünglichen Zustand zurückzuführen und den Campingplatz bis 2010 zu verlegen.
- Der Regierungsrat verlängert die Verträge mit dem Betreiber TCS bis Ende 2018 mit dem Ziel, einen Ersatzstandort zu finden.
2016
- Der Kanton geht davon aus, dass die Landschafts- und Umweltschutzgesetzgebung nicht auf das Gebiet anwendbar sind. Er schliesst mit dem Betreiber einen unbefristeten Mietvertrag und einen Baurechtsvertrag mit einer Laufzeit von 35 Jahren ab.
- Umweltverbände und das Bundesamt für Umwelt (BAFU) führen Beschwerde beim Verwaltungsgericht.
2017
- Das Verwaltungsgericht heisst die Beschwerde gut und hebt den Regierungsbeschluss auf.
- Urteil Verwaltungsgericht des Kantons Bern vom 8. Dezember 2017
- Der Regierungsrat kommt nach rechtlichen Abklärungen zum Schluss, dass die Verlängerung oder Erneuerung der Verträge zum Betrieb eines Campingplatzes am bisherigen Standort chancenlos ist.
- Er beauftragt die Direktion für Inneres und Justiz, mit dem TCS und den Umweltverbänden eine einvernehmliche Lösung zu suchen. Der TCS und die Umweltverbände teilen die Einschätzung der Rechtslage. Der Kanton handelt mit ihnen eine Vereinbarung zum geordneten Rückbau aus.
- Tripartite Vereinbarung vom 30. August 2018
- Medienmitteilung vom 11. Oktober 2018
Aktueller Stand
- Zur Umsetzung der Motion 318-2020 hat die Direktion für Inneres und Justiz (DIJ) ein Gutachten zur umweltrechtlichen Zulässigkeit des Campingplatzes in Auftrag gegeben. Dieses kommt zum Schluss, dass der Campingplatz zonenwidrig ist.
Neues Gutachten zum Camping Fanel, Medienmitteilung der Direktion für Inneres und Justiz vom 01. Juli 2022 - Der Kanton, der Campingplatz-Betreiber TCS und die Umweltverbände halten an der tripartiten Vereinbarung fest und setzen diese um.
- Die zuständigen kantonalen Stellen haben unter Einbezug des TCS, der Umweltverbände und der Gemeinde Gampelen ein Konzept zum Rückbau und zur Renaturierung des Campingplatzes erarbeitet.
Politische Vorstösse
Im Grossen Rat wurden diverse Vorstösse eingereicht, die einen Weiterbetrieb des Campingplatzes Fanel anstreben. Der Regierungsrat verweist jeweils auf die klare gesetzliche Situation, welche es verunmöglicht, den Campingbetrieb am heutigen Standort weiterzuführen.
- Motion 122-2019: Weiterbetrieb des Campingplatzes Fanel
- Interpellation 027-2020: TCS-Camping Fanel in Gampelen
- Motion 082-2020: Aufhebung des Aufnahmestopps beim Campingplatz-Fanel
- Interpellation 218-2020: Kosten für die Beendigung des Campings Fanel erläutern
- Motion 318-2020: Zonenkonformität und umweltrechtliche Zulässigkeit des TCS-Campingplatzes Gampelen umsetzen
- Motion 191-2021: Campingplatz Fanel – Den politischen Willen endlich umsetzen