Logo Kanton Bern / Canton de BerneWirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion

Biodiversität in Gewässern

Der Kanton Bern schützt gefährdete Fische und Flusskrebse und fördert ihre Lebensräume: Durch Schonbestimmungen bei der Fischerei, mit naturnaher Gestaltung der Gewässer, mit Renaturierungen oder mit der Aufzucht und dem Besatz von Fischarten.


Im Kanton Bern findet man praktisch jeden Gewässertyp: Vom kleinen Bergsee bis zum grossen Flachlandsee und vom Gletscherbach bis zum Mittellandfluss. Entsprechend artenreich ist die Fisch- und Krebsfauna in den bernischen Gewässern. Damit das so bleibt, schützt und überwacht der Kanton die Bestände.

Die Rote Liste der gefährdeten Arten der Schweiz zeigt, dass 44 Prozent der einheimischen Fischarten gefährdet oder gar vom Aussterben bedroht sind. Der Kanton Bern setzt sich mit folgenden Massnahmen für deren Schutz ein:
 

Überwachung der Bestände

Aufzucht und Besatz

  • Aufzucht und Besatz von Fischarten, die sich nicht mehr auf natürliche Art fortpflanzen können. 
  • Aufzucht von bedrohten und seltenen Fisch- und Flusskrebsarten, die stark unter Druck sind. 
  • Philosophie und Grundsätze des Fischbesatzes, Anforderungen an Fischhaltungsbetriebe und Hinweise auf Rechtsgrundlagen und Vollzugshilfen:
    Praxishilfe Besatz und Fischhaltungsbetriebe

Schutz bedrohter Arten

Naturnahe Gewässer und Ufer

Die Nutzung der Gewässer bedroht wildlebende Fische und Krebse. Um deren Lebensräume zu verbessern, werden Gewässer und Ufer möglichst naturnah erhalten oder revitalisiert. Was früher verbaut wurde, soll wo möglich wieder in einen naturnahen Zustand versetzt werden. Entsprechende Projekte können auf Gesuch hin durch den Renaturierungsfonds des Kantons Bern unterstützt werden.

Weitere Informationen

  • Biodiversität und Fischerei, Bundesamt für Umwelt (BAFU)

  • Nationale Beobachtung Oberflächengewässerqualität (NAWA)

  • Bernisch Kantonaler Fischerei-Verband (BKFV)

  • Felchen in den Berner Seen

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