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Vorschriften zur Angelfischerei

Reglement über die Fischerei

Im Reglement über die Fischerei steht, welche Vorschriften beim Fischen gelten.

Reglement Vorschriften für das Fischen im Kanton Bern, gültig ab 1.1.2024

Die wichtigsten Änderungen der Fischereivorschriften ab 01.01.2024 sind in diesem Merkblatt festgehalten.

Merkblatt

Fischen in Patentgewässern

Mit dem bernischen Angelfischerpatent können Sie in drei grossen Seen, sechs Bergseen, fünf Stauseen und 27 Fliessgewässern fischen.

Ein Berner Angelfischerpatent können grundsätzlich alle Personen erwerben – mit oder ohne Wohnsitz im Kanton. Kurzzeitpatente (Tages- und Wochenpatente) sind ohne vorgängigen Besuch eines Sachkundenachweis-Kurses (SaNa) erhältlich. Wenn Sie ein Jahres- oder Monatspatent erwerben wollen, brauchen Sie einen Sachkundenachweis (SaNa). Diese Regelung gilt auch für Kinder und Jugendliche.

Fischereipatent beziehen

Fischen in Pachtgewässern

Der Kanton Bern verpachtet rund 300 Gewässer an Einzelpersonen, Pachtgesellschaften und Fischereivereine. In diesen Gewässern dürfen Sie fischen, wenn Sie einen Fischereipass (Ganzjahresberechtigung) oder eine Gastkarte (Tagesberechtigung) vom Pächter / von der Pächterin oder der Pachtgesellschaft besitzen. Für den Fischereipass benötigen sie einen Sachkundenachweis (SaNa).

Gesuch Pachtvertrag stellen

Sie sind Pächter oder Pächterin und wollen eine Gastkarte oder eine Ganzjahresberechtigung ausstellen.

Gastkarte ausstellen

Fischen ohne Angelpatent – das Freiangelrecht

Von den Ufern des Brienzer-, Thuner- und Bielersees aus ist das Fischen ohne Angelpatent (mit einer Angelrute und einem einfachen Angelhaken ohne Widerhaken) erlaubt. Das nennt man Freiangelrecht.

Vorschriften für das Angeln ohne Patent

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