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25. Oktober 2004
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Verbesserter Brandschutz in schützens- und erhaltenswerten Bauten

aid. Der Regierungsrat hat die kantonalen Brandschutzvorschriften auf den 1.
Januar 2005 angepasst. Er trägt dem Berner Altstadtbrand vom Januar 1997
mit einer neuen Brandschutzerläuterung der Gebäudeversicherung Bern
(GVB) Rechnung. Damit werden die Brandrisiken in schützens- und erhaltenswerten
Bauten besser erfasst und die Vorbeugung optimiert.
Als Ende Januar 1997 ein Grossbrand mehrere Gebäude an der Junkerngasse in der Berner Altstadt stark beschädigt hatte, wurde eine Arbeitsgruppe unter dem damaligen Regierungsstatthalter Sebastian Benz damit beauftragt, Massnahmen zur Verbesserung der Sicherheit des Weltkulturerbes„Altstadt Bern“ zu erarbeiten. Eine Erkenntnis dieser Arbeitsgruppe war es, dass die gesetzliche Grundlage für den Brandschutz angepasst werden müsste. Mit der Revision 2002 des kantonalen Feuerschutz- und Feuerwehrgesetzes wurde die Möglichkeit zu einer griffigeren Regelung des Brandschutzes für Baudenkmäler geschaffen. Im Auftrag der Volkswirtschaftsdirektion des Kantons Bern hat eine Arbeitsgruppe eine Brandschutzerläuterung geschaffen, welche die Anliegen der verschiedenen Interessengruppen aufgenommen hat, die Verhältnismässigkeit wahrt und die Vollziehbarkeit sicherstellt. Der Regierungsrat des Kantons Bern hat diesen Leitfaden im Rahmen der Anpassung der kantonalen Brandschutzvorschriften an interkantonale Regelungen und die technische Entwicklung auf den 1. Januar 2005 in Kraft gesetzt.

Die Umsetzung erfolgt in der Regel bei Umbauten, Renovationen, Instandstellungen oder im Rahmen der Feuerschauen, soweit die Gebäude dieser unterliegen. Die Brandschutzerläuterung gilt für Bauten, die vertraglich geschützt und/oder im kantonalen Bauinventar als schützenswert oder erhaltenswert bezeichnet sind. Damit sind insbesondere die kritischen Objekte erfasst, die Ortsbilder prägen und durch ihre spezielle Konstellation (z.B. aneinander gebaute Häuserzeilen) erhöhte Risiken darstellen.

Da jedes Baudenkmal einmalig ist, konzentriert sich die Brandschutzerläuterung eher auf den Geltungsbereich, die Schutzziele und das Verfahren als auf konkrete Massnahmen. Diese müssen im Einzelfall und anhand der lokalen Gegebenheiten definiert werden. Dazu gilt es, die Bedürfnisse von Brandschutz und Denkmalpflege abzuwägen und möglichst auf konferenziellem Weg Lösungen zu finden.

Die Brandschutzerläuterung orientiert sich an der Praxis und der Machbarkeit. Parallel dazu wird eine erweiterbare Dokumentation erarbeitet, die den Bauherrinnen und Bauherren sowie den Planerinnen und Planern konkrete Lösungen präsentiert. Auch der Vollzug orientiert sich an der Praxis und stellt auf speziell auszubildende Feueraufseherinnen und -aufseher ab. Sie werden zusammen mit den Brandschutzexpertinnen und -experten der Gebäudeversicherung des Kantons Bern (GVB) als kompetente Ansprechpartner vorgesehen.


Auskünfte erteilen:

  • Dr. Albert Rösti, Generalsekretär der Volkswirtschaftsdirektion, Tel. 031 633 48 41
  • Dr. Christoph Lienert, Gesamtleiter Brandsicherheit der Gebäudeversicherung des Kantons Bern (GVB), Tel. 031 925 15 30
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