Die Umsetzung erfolgt in der Regel bei Umbauten, Renovationen, Instandstellungen oder im Rahmen der Feuerschauen, soweit die Gebäude dieser unterliegen. Die Brandschutzerläuterung gilt für Bauten, die vertraglich geschützt und/oder im kantonalen Bauinventar als schützenswert oder erhaltenswert bezeichnet sind. Damit sind insbesondere die kritischen Objekte erfasst, die Ortsbilder prägen und durch ihre spezielle Konstellation (z.B. aneinander gebaute Häuserzeilen) erhöhte Risiken darstellen.
Da jedes Baudenkmal einmalig ist, konzentriert sich die Brandschutzerläuterung eher auf den Geltungsbereich, die Schutzziele und das Verfahren als auf konkrete Massnahmen. Diese müssen im Einzelfall und anhand der lokalen Gegebenheiten definiert werden. Dazu gilt es, die Bedürfnisse von Brandschutz und Denkmalpflege abzuwägen und möglichst auf konferenziellem Weg Lösungen zu finden.
Die Brandschutzerläuterung orientiert sich an der Praxis und der Machbarkeit. Parallel dazu wird eine erweiterbare Dokumentation erarbeitet, die den Bauherrinnen und Bauherren sowie den Planerinnen und Planern konkrete Lösungen präsentiert. Auch der Vollzug orientiert sich an der Praxis und stellt auf speziell auszubildende Feueraufseherinnen und -aufseher ab. Sie werden zusammen mit den Brandschutzexpertinnen und -experten der Gebäudeversicherung des Kantons Bern (GVB) als kompetente Ansprechpartner vorgesehen.
Auskünfte erteilen:
- Dr. Albert Rösti, Generalsekretär der Volkswirtschaftsdirektion, Tel. 031 633 48 41
- Dr. Christoph Lienert, Gesamtleiter Brandsicherheit der Gebäudeversicherung des Kantons Bern (GVB), Tel. 031 925 15 30